Prepaid-Tarif richtig kündigen
Ein Prepaid-Tarif funktioniert anders als ein Handyvertrag mit monatlicher Rechnung: Sie zahlen Guthaben im Voraus und nutzen es, bis es aufgebraucht ist. Wer den Tarif nicht mehr nutzt, muss ihn aktiv kündigen. Sonst verfällt das Restguthaben oder der Anbieter beendet den Vertrag zu seinen Bedingungen.
Seit dem 1. Dezember 2021 verpflichtet das Telekommunikationsgesetz (TKG) Anbieter, vor Vertragsschluss eine klare Vertragszusammenfassung mit allen wichtigen Angaben zur Kündigung bereitzustellen. Diese Zusammenfassung nennt die Kündigungsmöglichkeiten und ist Ihr erster Anlaufpunkt.
Was Prepaid-Tarife von anderen Verträgen unterscheidet
Bei einem Prepaid-Tarif gibt es keine monatliche Grundgebühr und in der Regel keine Mindestvertragslaufzeit. Sie laden Guthaben auf und verbrauchen es für Telefonate, SMS oder Datenvolumen. Deshalb ist die Kündigung meist einfacher als bei einem Vertrag mit langer Laufzeit. Einfach nichts mehr aufladen reicht aber nicht immer: Der Vertrag selbst besteht weiter, und der Anbieter kann unter bestimmten Umständen selbst kündigen. Wer den Tarif sauber beenden möchte, sollte die Kündigung aktiv erklären und sich die Bestätigung aufbewahren.
Kündigungswege und Schriftform
Die möglichen Kündigungswege stehen in der Vertragszusammenfassung, die der Anbieter vor Vertragsschluss bereitstellen muss. Viele Anbieter akzeptieren die Kündigung über ihr Online-Portal, per E-Mail oder per Brief. Eine eigenhändige Unterschrift ist bei den meisten Anbietern nicht nötig. Eine formlose E-Mail reicht häufig. Prüfen Sie aber in den Vertragsunterlagen, ob Ihr Anbieter ein bestimmtes Formular verlangt oder die Kündigung nur über das Kundenportal annimmt. Wenn Sie per E-Mail kündigen, fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an und bewahren Sie die Kündigung selbst auf. Bei einem Brief wählen Sie am besten den Versand per Einschreiben, damit Sie den Zugang nachweisen können.
Fristen in den Vertragsunterlagen finden
Bei Prepaid-Tarifen gibt es meist keine lange Kündigungsfrist, weil Sie das Guthaben im Voraus bezahlen. Die konkrete Frist steht in den Vertragsunterlagen. Seit dem neuen TKG muss der Anbieter sie in der Vertragszusammenfassung angeben. Schauen Sie dort nach, ob eine Frist von einigen Tagen oder Wochen gilt, oder ob die Kündigung sofort wirksam ist. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie direkt beim Anbieter nach und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Kündigen Sie rechtzeitig, wenn Sie das Restguthaben noch aufbrauchen möchten. Mit der Kündigung endet in der Regel auch die Nutzungsmöglichkeit.
Anbieter kündigt bei Nichtnutzung
Wer sein Prepaid-Handy längere Zeit nicht nutzt oder kein neues Guthaben auflädt, bekommt oft die Kündigung vom Anbieter. Das ist zulässig. Der Anbieter muss aber das Restguthaben auszahlen. Stand Mai 2025 gilt diese Regel. Das ist wichtig, wenn Sie den Tarif einfach auslaufen lassen wollten. Der Anbieter darf den Vertrag beenden. Ihr Guthaben gehört Ihnen und muss erstattet werden. Prüfen Sie nach einer solchen Kündigung, ob das Guthaben tatsächlich ausgezahlt wurde. Melden Sie sich beim Anbieter, wenn die Auszahlung ausbleibt.
Checkliste für die Kündigung
Wenn Sie den Prepaid-Tarif selbst kündigen möchten, gehen Sie diese Punkte durch:
- Vertragszusammenfassung und Vertragsunterlagen auf Kündigungsweg und Frist prüfen.
- Restguthaben notieren, bevor Sie kündigen.
- Kündigung über den vorgesehenen Weg versenden, am besten mit Nachweis.
- Schriftliche Bestätigung der Kündigung anfordern und aufbewahren.
- Nach der Kündigung prüfen, ob das Restguthaben ausgezahlt oder verrechnet wird.
Hilfe bei Streit mit dem Anbieter
Wenn der Anbieter die Kündigung nicht akzeptiert oder das Restguthaben nicht auszahlt, hilft eine persönliche Beratung bei der Verbraucherzentrale. Dort können Sie Ihren Fall individuell prüfen lassen, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten. Beträge, die zu Recht gefordert werden, sollten Sie unbedingt bezahlen, denn ein teurer Rechtsstreit endet sonst wahrscheinlich zu Ihrem Nachteil. Falls Sie ein gerichtliches Schreiben wie einen Mahnbescheid oder eine Klageschrift erhalten, müssen Sie darauf unbedingt reagieren und die Fristen beachten. Sonst droht eine Verurteilung, nur weil Sie nichts unternommen haben.