Nichtnutzungsgebühr bei Prepaid: Wann Kosten drohen
Bei Prepaid-Tarifen zahlen Sie im Voraus und verbrauchen nur das aufgeladene Guthaben. Es gibt keine unerwarteten Rechnungen und keine monatliche Grundgebühr.
Viele Anbieter versprechen, dass die Karte unbegrenzt gültig ist, verlangen aber eine Aktivitätsfrist. Das heißt, Sie müssen die Karte innerhalb einer bestimmten Zeit nutzen. Wenn Sie das Prepaid-Handy innerhalb dieser Frist nicht nutzen, kann der Anbieter den Vertrag kündigen. Dann verlieren Sie die Rufnummer und möglicherweise das restliche Guthaben. Es fällt keine Gebühr an, aber der finanzielle Schaden ist trotzdem real.
Was die Nichtnutzungsgebühr tatsächlich ist
Die meisten Anbieter berechnen keine separate Gebühr für Nichtnutzung. Stattdessen verlangen sie, dass Sie den Vertrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums aktiv nutzen. Das bedeutet: Sie müssen telefonieren, eine SMS schreiben oder Daten verbrauchen. Oft genügt auch eine Aufladung, um die Frist neu zu starten.
Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Anbieter Prepaid-Karten oft als unbegrenzt gültig bewerben, in den Vertragsbedingungen aber eine Aktivitätsfrist festlegen. Wenn Sie das Guthaben in dieser Zeit nicht nutzen, kann der Anbieter den Vertrag kündigen. Die Rufnummer wird gelöscht, und das restliche Guthaben ist in der Regel verloren.
Wie Anbieter bei Inaktivität vorgehen
Ein Fall aus Niedersachsen zeigt, wie schnell das passieren kann. Ein Ehepaar hatte ein Prepaid-Handy vor drei Jahren aktiviert und viel Guthaben aufgeladen. Weil sie das Gerät nicht nutzten, löschte der Anbieter die Rufnummer, nachdem die Aktivitätsfrist abgelaufen war. Das Guthaben konnten die beiden nur mit Mühe zurückfordern, und sie zweifelten daran, den vollen Betrag erstattet zu bekommen.
Die Aktivitätsfristen sind unterschiedlich lang und hängen vom Anbieter und Tarif ab. Manche Netzbetreiber verlangen eine Nutzung innerhalb von zwölf Monaten, andere geben längere Zeiträume vor. Die genauen Bedingungen stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Tarifs. Prüfen Sie diese Angaben, bevor Sie ein Prepaid-Handy längere Zeit ungenutzt lassen.
So vermeiden Sie den Verlust von Guthaben und Rufnummer
Am einfachsten ist es, das Handy regelmäßig zu nutzen. Ein kurzer Anruf, eine SMS oder ein paar Megabyte mobiles Internet genügen meist, um die Aktivitätsfrist zurückzusetzen. Sie müssen also nicht viel verbrauchen, sondern nur zeigen, dass Sie den Vertrag noch nutzen.
Wenn Sie das Handy wirklich nicht brauchen, hilft eine kleine Aufladung in regelmäßigen Abständen. Viele Anbieter verlängern die Gültigkeit des Guthabens bei jeder Aufladung. Achten Sie aber darauf, dass die Aufladung auch wirklich als Aktivität zählt. Bei manchen Tarifen verlängert nur die Nutzung von Diensten die Frist, nicht die bloße Geldaufladung.
Eine weitere Möglichkeit ist, den Vertrag zu kündigen, wenn Sie das Prepaid-Handy nicht mehr benötigen. Kündigen Sie aktiv, statt den Vertrag einfach auslaufen zu lassen. So vermeiden Sie die Überraschung, dass der Anbieter die Nummer löscht und Sie kein Guthaben zurückfordern können. Fragen Sie vor der Kündigung nach, ob und wie Sie das Restguthaben ausgezahlt bekommen.
Was Sie vor dem Kauf prüfen sollten
Lesen Sie vor dem Abschluss eines Prepaid-Tarifs die Bedingungen zur Aktivitätsfrist. Die Angaben finden Sie in den AGB oder auf der Website des Anbieters. Achten Sie auf Formulierungen wie Gültigkeitsdauer, Aktivitätszeitraum oder Mindestnutzung. Wenn diese Angaben fehlen oder unklar sind, fragen Sie beim Kundenservice nach und lassen Sie sich die Antwort schriftlich bestätigen.
Auch bei Prepaid-Karten, die Sie als Geschenk kaufen oder für Notfälle im Auto aufbewahren, lohnt sich der Blick in die Bedingungen. Eine Karte, die Sie erst nach zwei Jahren aktivieren, kann bereits abgelaufen sein. Prüfen Sie das Aktivierungsdatum und die Gültigkeitsdauer, bevor Sie sich auf die Karte verlassen.