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Tarif & Vertrag

Handyvertrag verlängern

Wenn Ihr Mobilfunkvertrag ausläuft, vergleichen Sie Angebote, bevor Sie aktiv verlängern. Bei einer aktiven Verlängerung vereinbaren Sie neue Konditionen, oft mit einem anderen Tarif, Rabatt, Gerät oder einer neuen Laufzeit. Läuft der Vertrag nach der Mindestlaufzeit einfach weiter, kommen neue Leistungen nicht automatisch hinzu.

Prüfen Sie Ihren Bedarf und die Gesamtkosten. Vergleichen Sie das Verlängerungsangebot mit einem Tarif ohne Smartphone und mindestens einer Alternative. Mit konkreten Zahlen können Sie verhandeln und entscheiden, ob sich die Verlängerung lohnt.

Bedarf und Vertrag prüfen

Sehen Sie sich Ihre Rechnungen und den Datenverbrauch der vergangenen Monate an. Notieren Sie auch, welche Zusatzoptionen Sie nutzen, wie der Empfang an Ihren üblichen Aufenthaltsorten ist und wann bestehende Rabatte enden. Ein Tarif mit viel Datenvolumen bringt wenig, wenn Sie nur einen kleinen Teil davon verbrauchen.

Prüfen Sie außerdem, wie lange Ihr Vertrag noch läuft und wie viele Raten für Ihr Smartphone offen sind. Die Ratenzahlung für das Gerät und der Mobilfunktarif können unterschiedlich lange laufen. Wenn Sie den Tarif kündigen, endet deshalb nicht automatisch die Ratenzahlung für das Gerät.

Drei Angebote vergleichen

Vergleichen Sie nicht nur das Verlängerungsangebot mit einem neuen Vertrag. Rechnen Sie auch diese Varianten durch: den bisherigen Tarif weiterführen, beim aktuellen Anbieter einen Tarif ohne Smartphone wählen oder ein Gerät separat kaufen und einen günstigeren Tarif nutzen.

Vergleichen Sie Angebote mit ähnlichen Leistungen. Achten Sie auf Datenvolumen, Empfang an den Orten, an denen Sie Ihr Handy nutzen, und Telefonie. Berücksichtigen Sie auch die Nutzung des Handys im Ausland (Roaming) sowie mögliche Zusatzkosten. Ein niedriger Monatspreis sagt wenig aus, wenn der Rabatt bald endet oder einmalige Kosten hinzukommen.

Im Gespräch gezielt verhandeln

Nennen Sie Ihren Bedarf, fragen Sie nach einem passenden Angebot und zeigen Sie mit einem konkreten Vergleichsangebot, woran Sie das Angebot Ihres Anbieters messen. Kündigen Sie nur, wenn Sie ernsthaft einen Wechsel erwägen. Eine Kündigung bringt Ihnen nicht automatisch ein besseres Angebot oder einen bestimmten Rabatt.

Sie können zum Beispiel sagen: „Ich würde gern bleiben, wenn Preis und Leistungen passen. Mein Verbrauch liegt ungefähr bei diesem Wert. Können Sie mir dazu ein Angebot ohne Smartphone und eines mit Gerät schriftlich schicken?“ So machen Sie deutlich, worauf es Ihnen ankommt, ohne sich sofort festzulegen.

Fragen Sie bei jedem Angebot nach dem Preis nach Ablauf des Rabatts, der Dauer jeder Vergünstigung und allen Zusatzoptionen. Lassen Sie sich außerdem die Vertragslaufzeit, die Gerätekosten, die Anzahlung und mögliche Einmalkosten nennen. Ein Rabatt zählt für Ihre Rechnung nur für den Zeitraum, in dem er tatsächlich gilt.

Gesamtkosten berechnen

Addieren Sie die Tarifkosten über die Laufzeit, die Geräteanzahlung, alle Raten und Einmalkosten. Ziehen Sie nur Rabatte ab, deren Höhe und Dauer schriftlich feststehen. Rechnen Sie einen Tarif mit Gerät getrennt von einem Tarif ohne Gerät. Bei der zweiten Variante kommt der separat gekaufte Smartphonepreis hinzu.

Eine Musterrechnung von Mobilhelden zeigt, wie sich die Posten summieren. Sie ist kein aktuelles Tarifangebot:

Bestandteil Betrag
Tarif: 39,99 € × 24 Monate 959,76 €
Gerä­teraten: 20 € × 24 Monate 480,00 €
Anzahlung und Einmalkosten 138,99 €
Rabatt: 10 € × 12 Monate −120,00 €
Gesamtkosten 1.458,75 €

Prüfen Sie bei Ihrem Angebot zusätzlich, ob Tarif und Gerä­teraten gleich lange laufen. Wenn die Raten noch nach dem Ende der Tariflaufzeit anfallen, gehören sie trotzdem in die Gesamtrechnung.

Laufzeit und Kündigung verstehen

Die anfängliche Laufzeit eines Telekommunikationsvertrags darf höchstens 24 Monate betragen. Anbieter müssen auch eine Variante mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten. Wenn Ihr Vertrag nach der Mindestlaufzeit ohne neue Zustimmung weiterläuft, können Sie ihn grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Die Kündigungsfrist von einem Monat gilt, wenn der bestehende Vertrag nach der Mindestlaufzeit weiterläuft. Wenn Sie einer Verlängerung aktiv zustimmen, kann die Vereinbarung neue Konditionen und eine neue Laufzeit festlegen. Prüfen Sie deshalb die Vereinbarung genau, denn für eine aktive Verlängerung gelten nicht automatisch dieselben Regeln.

In einem Fall zur Vertragsverlängerung entschied der Bundesgerichtshof am 10. Juli 2025: Bei der geprüften Vereinbarung begann die Laufzeit mit dem Vertragsschluss. Prüfen Sie vor einer vorzeitigen Verlängerung genau, ab wann die neue Bindung gilt und wann sie endet; bei einer ungewöhnlich langen Laufzeit oder Streit über die Vereinbarung hilft eine Beratung durch die Verbraucherzentrale.

Angebot vor der Zusage prüfen

Bitten Sie um die Vertragszusammenfassung und lesen Sie sie vor Ihrer Zustimmung. Sie enthält unter anderem Preise, Laufzeit und wichtige Leistungen. Stimmen Sie am Telefon nicht zu, solange Ihnen zentrale Punkte fehlen. Bei telefonisch geschlossenen Verträgen muss der Anbieter die Vertragszusammenfassung bereitstellen. Wenn sie vor dem Gespräch nicht vorlag, wird der Vertrag erst wirksam, wenn Sie nach Erhalt in Textform zustimmen.

Eine Kündigungsvormerkung oder die Bitte um einen Rückruf ist nicht automatisch eine wirksame Kündigung. Wenn Sie kündigen, halten Sie fest, wann Ihre Kündigung beim Anbieter eingegangen ist, und bewahren Sie die Bestätigung auf. Wenn Sie am Telefon oder im Internet einen Vertrag abschließen, gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bei einem Vertragsabschluss im Ladengeschäft gilt dieses Recht nicht automatisch.